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Qualifikation |
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Zur Ausübung des Maklerberufs bedarfs es nur eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis erhält jeder, unabhängig von seiner Ausbildung oder Qualifikation, dessen polizeiliches Führungszeugnis in Ordnung ist und der eine entsprechende Gebühr entrichtet. Diese Gebühr wird von der jeweiligen Genehmigungsbehörde ( Stadt oder Landratsamt ) unterschiedlich festgesetzt und liegt zwischen 1.000,-- und 3.000,-- Euro ( je nach Umfang der Erlaubnis ).
Objektiv, weil nachweisbar, ist sicherlich eine entsprechende Aus- und Weiterbildung. Und diese Aus- und Weiterbildung muss durch Prüfungen und Zertifizierungen anerkannte Institutionen nachgewiesen sein. Hierzu finden Sie auf der Menuleiste links die wichtigsten Prüfungen des regio immobilien teams. Alle die hier aufgeführten Prüfungen sind vor anerkannten Prüfungskommisionen nach genau festgelegten Prüfungskriterien abgelegt worden.
Es gibt in weitem Umkreis der Region Freiburg und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, kein Makler-Unternehmen mit einer entsprechenden Qualifikation.
Nachweisbar!!
Welcher Makler ist nun der richtige für meine Immobilie?
Diese Frage stellt sich jedem Eigentümer, der sich mit dem Gedanken trägt, seine Immobilie zu verkaufen; und diese Frage ist sicherlich nicht ganz leicht zu beantworten. Dabei spielen natürlich subjektive, persönliche Faktoren eine Rolle, aber auch opjektive, nachprüfbare Kriterien.
Zusätzlich hat der IVD (Immobilienverband Deutschland), Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. eine Checkliste zusammengestellt, die eine wichtige Entscheidungshilfe darstellt:
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