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Welcher Energieausweis für welches Gebäude ?
Diese Frage ist ab dem 01.07.2009 ganz einfach zu beantworten!
Bei allen neuen Vertragsabschlüssen - Neubau, Vermietung, Verkauf, Verpachtung oder Leasing -, gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile die
Wahlfreiheit:
entweder Verbrauchs- oder Bedarfausweis!
mit einer Ausnahme:
Wohngebäude bis 4 Wohnungen, nicht modernisiert nach dem Standard der WSchV 1977 und Bauantrag vor dem 01.11.1977 müssen einen Bedarfsausweis erhalten.
Keinen Energieausweis brauchen Ferienhäuser ( nicht ständig und regelmäßig genutzt ), nach Landesrecht geschützt Baudenkmäler, kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und für ganz spezielle Nutzungen ( z.B. Ställe und Gewächshäuser ) und selbstgenutzte Gebäude, bei denen kein Nutzerwechsel stattfindet.
Bestehende Energieausweise behalten Ihre Gültigkeit ( in der Regel 10 Jahre ).
Ausführliche, offizielle und richtige Informationen zum Thema Energieausweis gibt es auf der website
der DENA ( Deutsche Energie-Agentur ).
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