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IHK Ausbildung

Bellevue Auszeichnung

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Energieausweis Drucken E-Mail
Welcher Energieausweis für welches Gebäude ?

Diese Frage ist ab dem 01.07.2009 ganz einfach zu beantworten!

Bei allen neuen Vertragsabschlüssen - Neubau, Vermietung, Verkauf, Verpachtung oder Leasing -, gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile die

Wahlfreiheit
:

entweder Verbrauchs- oder Bedarfausweis!

mit einer Ausnahme:

Wohngebäude bis 4 Wohnungen, nicht modernisiert nach dem Standard der WSchV 1977 und Bauantrag vor dem 01.11.1977 müssen einen Bedarfsausweis erhalten.

Keinen Energieausweis brauchen Ferienhäuser ( nicht ständig und regelmäßig genutzt ), nach Landesrecht geschützt Baudenkmäler, kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und für ganz spezielle Nutzungen ( z.B. Ställe und Gewächshäuser ) und selbstgenutzte Gebäude, bei denen kein Nutzerwechsel stattfindet.

Bestehende Energieausweise behalten Ihre Gültigkeit ( in der Regel 10 Jahre ).


Ausführliche, offizielle und richtige Informationen zum Thema Energieausweis gibt es auf der website

der DENA ( Deutsche Energie-Agentur ).


 
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