D A N K E für 31.894 Besucher 2010 für 27.433 Besucher 2009 für 19.812 Besucher 2008 Quelle: google-analytics



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Schufa |
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Egal, ob es um einen Kredit, Leasing oder auch einen Handyvertrag geht: Die Dienste der Schufa (ausgeschrieben: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) soll Kreditgeber und andere Dienstleister vor Verlusten sowie den Kreditnehmer bzw. Verbraucher vor übermäßiger Verschuldung bewahren. Dazu können sich Banken, Händler, Vermieter etc. bei der Schufa über die Zahlungsfähig- und -willigkeit der Verbraucher informieren.
Die meisten der Informationen stammen von ca. 4.500 Vertragspartnern wie zum Beispiel Kreditinstitute, Leasingunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Versand- und Handelshäuser sowie Energieversorger. Darüber werden Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen wie z.B. denen der Amtsgerichte gesammelt. Die Organisation erteilt jedes Jahr rund 90 Millionen Auskünfte, davon mehr als 93 Prozent positiv. Die Schufa hat dazu weit mehr als 440 Millionen Daten über die Bonität von mehr mehr als 65 Millionen deutschen Verbrauchern gespeichert ( Quelle:meineschufa vom 10.05.2009 ).
Bei dieser Datenmenge können selbstverständlich auch Fehler auftreten, in deren Folge es zu Schäden kommen kann. Deshalb sollten sich Verbraucher regelmäßig Auskunft darüber einholen, welche Daten über sie gespeichert worden sind. Bei fehlerhaften Einträgen hat der betroffene Verbraucher gegenüber der Schufa einen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung des Eintrags bzw. der Einträge.
Folgende Daten werden gespeichert:
Kontaktdaten:
* Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort * aktuelle Anschrift sowie frühere Anschriften
Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:
* Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit * Eröffnung eines Girokontos * ausgegebene Kreditkarten * Einrichtung eines Telekommunikationskontos * Kundenkonten des Handels, Versandhandels
Abweichendes Zahlungsverhalten:
* Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind * Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
Missbrauch eines Kontos nach Nutzungsverbot
Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:
* Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis) * Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung * Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatkonkurs) * Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
Die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands werden nicht gespeichert.
Kürzel zur Speicherung der Merkmale in der SCHUFA:
EV: Eidesstaatl. Versicherung HB: Haftbefehl LP: Lohnpfändung SU: Suchauftrag VB: Vollstreckungsbescheid ZW: Zwangsvollstreckung IA: Insolvenzantrag GK: Kündigung Girokonto CA: Kreditkarte in Abwicklung SM: Scheckkartenmissbrauch. ( Quelle: wikipedia vom 10.05.2009 )
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